Wenn Du im Bereich Würzburg, Altertheim, Eisingen, Kist, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Höchberg, Leinach, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn, Zell am Main wohnst und nicht dafür bist, für eine Firma Dein Trinkwasser zu riskieren, kannst Du Einwände einreichen.
Auf https://www.reg-ofr.de/rbpalt kannst Du die Antragsunterlagen von Knauf einsehen, und Dir Dein eigenes Bild machen.
Notiere Dir, was Dir auffällt, und wo Du persönlich von der Errichtung dieses Bergwerkes betroffen bist.
Wir helfen Dir dabei, das Wesentliche zu erkennen, und aktualisieren unsere Erkenntnisse hier immer wieder neu.
Was wir schon jetzt aus den eingereichten Unterlagen gelesen haben:
Das Risiko für die Wasserversorgung von Würzburg, Altertheim und Waldbrunn ist nicht kalkulierbar.
Wir hatten befürchtet, dass Wasser ins Bergwerk eindringen kann. Das Gutachten sagt sogar, dass Wasser kontinuierlich ins Bergwerk hinein sickert, von unterschiedlichen Richtungen aus.
Das Gutachten formuliert, dass man das Bergwerk für gut und sicher machbar hält. Man soll aber bitte dafür sorgen, dass das einsickernde Wasser, das Grubenwasser, nicht so arg das Grundwasser verunreinigt. Und man möge doch genau dokumentieren, wo genau Grundwasser ins Bergwerk hinein läuft, und ob die Menge den Schätzungen entspricht.
Es ist dort zu lesen: (Hydrogeologisches Gutachten 2.1.- 1b, S. 18:) „An dieser Stelle sei noch einmal wiederholt, dass es sich um ein leicht ungünstiges, auf der sicheren Seite liegendes Ergebnis handelt.“
Unserer Ansicht nach werden diese Ergebnisse nicht richtig interpretiert, wenn man sie als „sicher“ bezeichnet.
Die Korrektheit der Rahmenbedingungen für das Gutachten sind fraglich
Das hydrogeologische Gutachten bezieht sich auf simulierte Modell-Rechnungen. Dabei geht es davon aus, dass zwischen den Probebohrungen die einzelnen Schichten ebenmäßig mit glatten Kanten verlaufen.
Wie allerdings die Würzburger Trinkwasserversorgung (WVV) schon in den 1990-er Jahren festgestellt hat, verlaufen die Gesteins-Schichten versetzt und zerklüftet. Also alles noch einmal gefährlicher.
Die Schätzungen des Gutachtens wurden unter den Bedingungen gemacht, dass sich das Wetter in den nächsten Jahren und Jahrhunderten nicht verändert, und es beispielsweise weniger Starkregen oder Dürreperioden gibt.
Besorgnisgrundsatz
Weil so großer Anlass zur Sorge für das Wasser der Zeller Quellen besteht, gilt der Besorgnisgrundsatz aus dem Wasserhaushaltsgesetz § 48, Absatz 1: Dort steht, dass Unternehmungen nicht erlaubt sind, bei denen ein Nachteil für das Grundwasser zu besorgen ist.
Im aktuellen Fall besteht große Sorge für das Grundwasser, und damit die Wasserversorgung.
Hier sind die Details, wie Einwände in der Zeit vom 20.01.2025 bis 06.03.2025 eingereicht werden können: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/mam/service/planfeststellungen/wirtschaft_landesentwicklung_verkehr/bergbau/rbp_altertheim/rofr_bekanntmachung_knauf.pdf
Wir stellen hier demnächst mehr Details zur Verfügung für Deine Einwände.