Jetzt Einwände gegen das Bergwerk im Wasserschutzgebiet einreichen

Jetzt handeln

Bist auch Du nicht bereit, Trinkwasser und Lebensqualität für das größte Gipsbergwerk Bayerns zu riskieren? Das Bergwerk soll unter einem Grundwasservorkommen errichtet werden, das Wasserschutzgebiet ist, und Bergbau eigentlich verbietet. Etwa 60 Jahre lang sollen jährtlich dort 1 Million Tonnen Gips abgebaut werden, durch das Grundwasser hindurch. Das würde das regionale Trinkwasser in Menge und Qualität verschlechtern.
Jetzt kannst Du noch einmal mithelfen, das Trinkwasser von Würzburg und Region zu retten: Schicke dazu einen Einwand ans Bergamt.

Auf https://www.reg-ofr.de/rbpalt kannst Du die überarbeiteten und erweiterten kompletten Antragsunterlagen von Knauf einsehen, und Dir Dein eigenes Bild machen. Notiere Dir, was Dir auffällt, und was Dich beunruhigt. Schicke Deinen Einwand unterschrieben und per Post bis zum 20.11.2025 an:

Bergamt Nordbayern

Ludwigstraße 20

95444 Bayreuth

(Durch das Absenden entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.)

Vielen Dank für alle Einwände, die im Januar-März 2025 eingereicht worden sind.
Diese Einwände behalten ihre Gültigkeit. Nun ist es wichtig, wieder Einwände zu schreiben, um das Trinkwasser der Region zu schützen und das Bergwerk abzulehnen. Am Jahresanfang gingen 3000 Einwendungen aus der Öffentlichkeit ein. Auch jetzt entscheiden die Regierung Unterfranken und das Bergamt aufgrund der Einwendungen.
Herzlichen Dank, auch im Namen der zukünftigen Generationen!

Vorlagen für Deinen Einwand:


Vorlagen zum Download:
findest Du hier ab 27.10.25.

Vorlagen für Waldbrunn:
Hier findest Du ab 27.10.25 Vorlagen für Deinen Einwand, wenn Du in Waldbrunn wohnst:

Übersichtlicher Faktencheck:


Die wichtigsten Kritipunkte am Bergwerk sind hier übersichtlich zusammengefasst in einem
>> Faktencheck.


Kritikpunkte am Bergbau in der Altertheimer Mulde:

Hier gibt es mehr Details zu lesen, die Du bei Bedarf auch als Inspiration für Deine Einwände nutzen kannst.

Warum viel mehr Wasser verloren ginge, als die ausgelegten Gutachten vermuten:

  • Die Schicht zwischen Gips und dem darüber liegenden Grundwasservorkommen (Ton-Sulfat-Wechselschicht „TSW“) ist keine sichere Barriere.
  • Es gibt zu wenige Bohrungen, um die geologische Situation zuverlässig zu beurteilen. Die Risikobewertung des Gutachtens ist unzureichend, die Datengrundlage ist mangelhaft. Die Modellrechnungen gehen von einem homogenen Untergrund aus und ignorieren die Bodenverhältnisse mit versetzten, zerklüfteten Gesteinsschichten.
  • Die nur zwei Bohrungen im Haupt-Abbaubereich des Gipses zeigen, wie unterschiedlich der zerklüftete Untergrund beschaffen ist, und dass die (TSW-)Schicht zwischen Gips und Grundwasser nicht durchgängig vorhanden ist und damit auch nicht verlässlich hält.

So sieht der klüftige, verkarstete Grundwasserleiter aus, aus dem das Grundwasser in die Zeller Quellen fließt. Voller Risse, und gar nicht homogen.


Das Bergwerk gefährdet unser Grund- und Trinkwasser

Das von Knauf geplante Bergwerk in der Altertheimer Mulde gefährdet wegen seiner Lage die Trinkwassergewinnung der Gemeinden Altertheim, Waldbrunn und der Stadt Würzburg in Menge und Qualität. 
Die Menschen der ganzen Region sind auf eine intakte Infrastruktur von Stadt und Land angewiesen, und brauchen die Versorgung mit Wasser, Trinkwassern und Nahrungsmitteln aus regionalem Anbau. All das geht nur, wenn die Wasserversorgung auch in Zukunft intakt ist.


Die ausgelegten Gutachten beschreiben, dass mit Betrieb des Bergbaus Grundwasser ins Bergwerk fließen wird. Die natürlichen Grundwasserströmungen werden durch das Vorhaben dauerhaft verändert. Diese Beeinflussung der natürlichen Grundwasserverhältnisse ist nicht zu verantworten. Die Schäden an der Wasserversorgung wären verheerend.

Das hydrogeologische Gutachten zu dem Bergbau-Vorhaben (2.1.- 1b) sagt, dass Wasser kontinuierlich ins Bergwerk hinein sickert, von unterschiedlichen Richtungen aus.
Das Gutachten formuliert, dass man das Bergwerk für gut und sicher machbar hält. Man soll aber bitte dafür sorgen, dass das einsickernde Wasser, das Grubenwasser, nicht so arg das Grundwasser verunreinigt. Und man möge doch genau dokumentieren, wo genau Grundwasser ins Bergwerk hinein läuft, und ob die Menge den Schätzungen entspricht. Das gibt großen Anlass zur Sorge.

Es ist dort zu lesen: (Hydrogeologisches Gutachten 2.1.- 1b, S. 18:) „An dieser Stelle sei noch einmal wiederholt, dass es sich um ein leicht ungünstiges, auf der sicheren Seite liegendes Ergebnis handelt.“

Unserer Ansicht nach werden die Ergebnisse der Gutachten nicht richtig interpretiert, wenn man sie als „sicher“ bezeichnet.

Wenn den Würzburgern, Altertheimern und Waldbrunnern das Wasser fehlt, wird es auch der ganzen Region fehlen. Es gibt auch wegen der generellen Wasserknappheit kein Ersatzwasser aus Fernwasserverbänden oder aus dem Bodensee. Nach dem Abschmelzen der Gletscher in den Alpen fehlt sogar dem Bodensee das Wasser.


Die Korrektheit der Rahmenbedingungen für das Gutachten sind anzuzweifeln

Das Hydrogeologische Gutachten, nach dem alles im Bereich der Grenzwerte vermutet wird, basiert auf unrealistischen Annahmen:

  • Modelberechnungen fehlerhaft: Das hydrogeologische Gutachten bezieht sich auf simulierte Modell-Rechnungen, die man eigentlich nur anwendet bei homogenen Untergründe mit glatten Kanten zwischen den Gesteins-Schichten. Wie die Würzburger Trinkwasserversorgung (WVV) schon in den 1990-er Jahren festgestellt hat, verlaufen die Gesteins-Schichten versetzt und zerklüftet. Ein Kluft-Karst-Grundwasserleiter. Probebohrungen konnten das nur punktuell abbilden. Damit ist die Risikobewertung unzureichend und ungeeignet. Eine flächige Durchsickerung der dünnen Barriereschicht ist keine valide Berechnungsgrundlage für eine seriöse Risikobewertung.
  • Die Zusickerungsraten von Wasser ins Bergwerk hinein sind höher als im Gutachten angenommen.
  • Setzungserscheinungen wurden nicht ausreichend behandelt.
  • Es wurde kein Worst-Case-Szenario berechnet, weil man im Gutachten hofft, dass das Grundwasser über dem Bergwerk nicht ins Bergwerk hineinbricht, und die 9 Meter umfassende Ton-Sulfat-Schicht hält. Damit ist unklar, was in einem Havariefall geschehen würde, und wer in welcher Weise für die Wasserversorgung der Region aufkommen würde.
  • Fehlender Havarieplan: Wer versorgt im Havariefall die ca. 140.000 Menschen mit Wasser und für wie viele Jahre?

Deshalb sind die hydrogeologischen Gutachten nicht aussagekräftig. Es wird durch dieses Bergwerk viel mehr Wasser für die regionale Wasserversorgung verloren gehen, als angenommen.

Die zukünftigen klimatischen Veränderungen sind nicht berücksichtigt. Die Schätzungen des Gutachtens wurden unter den Bedingungen gemacht, dass sich das Wetter in den nächsten Jahren und Jahrhunderten nicht verändert, und es beispielsweise weniger Starkregen oder Dürreperioden gibt.

Unterfranken ist schon jetzt eine Trockenregion, sodass wir keine weitere Minderung des Wasserangebotes verkraften können.

Schon bei einem kleinen Spalt von nur 0,5 mm könnten 21% Wasser an den Zeller Quellen fehlen, was die Trinkwasserversorgung für ganz Würzburg Menschen beeinträchtigen würde: Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) in der Mainpost

Die Trinkwasserqualität wird sich durch das Bergwerk verschlechtern:

Verschlechterung der Trinkwasserqualität: Laut Gutachten erhöht sich der Sulfatgehalt der betroffenen Quellen während des Bergbaus und danach. Auch wenn die Erhöhung der Sulfatkonzentration innerhalb der Grenzwerte liegt, bewirkt sie eine Verschlechterung der Qualität unseres Trinkwassers.


Das führt zu Mehrkosten wegen erhöhtem Sanierungsbedarf von Wasserleitungen und Geräten. Es ist zu befürchten, dass die Bürger diese Mehrkosten selbst tragen, oder der Wasserversorger müsste teuer umsetzen und die Mehrkosten an die Bevölkerung weitergeben müsste.


Beim Bau von Rampe und Schacht zum Bergwerk würden in großer Menge „trinkwasser-unschädliche Injektionsmittel“ in die Grundwasser-Schichten dauerhaft eingebracht: auf einer Länge von 160 Metern mit ca. 240 Injektionsbohrungen. Dadurch kann an diesen Stellen das Wasser nicht mehr natürlich fließen und wird dauerhaft weggedrängt.

Das ins Bergwerk eindringende Wasser muss entsorgt oder aufbereitet werden. Sowohl die Einleitung in den Altbach als auch in das Grundwasser wären schädigend.

Was aus den überarbeiteten und erweiterten Unterlagen hervorgeht:

  • Laut Anlage 7b (Ergänzungsgutachten zum sprengtechnischen Immissionsgutachten) bewirken die Sprengungen mit mindestens ca. 150 mm/s viel höhere Schwinggeschindigkeiten als bei standfesten Industrie- und Gewerbegebäuden, bei denen Schwinggeschwindigkeiten von unter 40 mm/s eingesetzt werden, um Schäden an Bauwerken zu vermeiden.
  • Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass die Schicht zwischen Gipsvorkommen und Grundwasser Risse bekommt und die sowieso schon vorhandenen Klüfte größer werden.
    Durch die Sprengungen in Altertheim ist also mit einem noch höheren Wasserverlust im Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ zu rechnen, als bisher angenommen.
  • Wenn pro Tonne Gips 400 Gramm Sprengstoff verwendet werden, sind es bei der geplanten täglichen Abbaumenge von 4000 Tonnen Gips: täglich 140 Kilo Sprengstoff. Laut Gutachten: „Explosivstoffreste werden bei ordnungsgemäßer Anwendung kurz- bis mittelfristig in unbedenkliche, umweltneutrale Stoffe umgewandelt. Eine Anreicherung langlebiger oder toxischer Substanzen ist nicht zu erwarten.“
    Es ist unklar, ob immer eine ordnungsgemäße Anwendung erfolgt. „Nicht zu erwarten“ bedeutet, es ist nicht auszuschließen. Solche Substanzen im Trinkwasser des Einzugebereiches von drei Wasserschutzgebieten wäre nicht hinnehmbar.

  • Laut Anlage 7c „Auswirkungen von Sprengungen auf die Barriereintegrität für das Vorhaben Altertheimer Mulde“ wird erkannt, dass die Ton-Sulfat-Wechsellagerschicht, die laut Knauf eine Berriere zwischen Gips und Grundwasserleiter sein soll, doch nicht flächendeckend 9 m dick ist, sondern teilweise nur 6,3 Meter. Deshalb werden dort in der Modellberechnung 3 Meter ergänzt.

  • Laut Anlage 7d (Auswirkungen der Abbausprengungen auf die Durchlässigkeit der Barriereschicht und die Zusickerungen zum geplanten Bergwerk) lassen sich Rissbildungen und Erweiterungen von Klüften über dem Gipsabbaubereich, Prozesse von Gipslösungen und Havarien schwer in Modellrechnungen annehmen. Diese Phänomene können außerdem gemeinsam auftreten, was in den Unterlagen nicht untersucht worden ist und schwer vorhersehbare Kaskadeneffekte in sich birgt, die zu noch stärkeren Schäden an der Wasserversorgung führen würden.Wirkliche Worst-Case-Szenarien und Havarien oder zugleich auftretenden Schäden wurden nicht im Gutachten berücksichtigt.
  • Laut den ergänzten Anlagen zum Verkehr ist bei Kitzingen auf der B8 eine höhere Verkehrsbelastung hinzunehmen. In Altertheim sollen Straßen ausgebaut werden.



Rechtliche Rahmenbedingungen:

Besorgnisgrundsatz: Weil so großer Anlass zur Sorge für die Menge und Qualität des Wassers der Zeller Quellen besteht, gilt der Besorgnisgrundsatz aus dem Wasserhaushaltsgesetz § 48, Absatz 1: Dort steht, dass Unternehmungen nicht erlaubt sind, bei denen ein Nachteil für das Grundwasser zu besorgen ist.
Im aktuellen Fall besteht große Sorge für das Grundwasser, und damit die Wasserversorgung.

In der Regionalplanung gibt es kein Vorranggebiet für den Gipsabbau in der Altertheimer Mulde.

Der Oberste Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren zur DK1-Deponie in Helmstadt darauf verwiesen, dass Trinkwasserschutz über Firmeninteressen steht. Das muss auch für den beantragten Gipsabbau gelten.

Das beantragte Gipsbergwerk läge zu 90 % im Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“. Dieses Wasserschutzgebiet ist schon lange beantragt, und gilt faktisch schon jetzt: Darin ist Bergbau eigentlich nicht erlaubt. Dieser Bereich ist und bleibt Einzugsgebiet des Trinkwassers für die Region, und ist unersetzbar. Es speist die Zeller Quellen, und die Brunnen in Waldbrunn. Für diese verlässliche Wasserversorgung gibt es keine Alternativen.

In Waldbrunn wurde dieses Bergbau-Projekt bereits abgelehnt, weil auch dort das Gipsvorkommen unter dem Grundwasser ist. Unter dem Grundwasser-Vorkommen darf kein Gips abgebaut werden.

Wasser ist lebensnotwendiges Allgemeingut. Es gehört uns allen. Die Bürger heute und auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge zu versorgen, ist eine Aufgabe von Kommune und Regierung und erfordert verantwortliches, vorausschauendes Handeln.


Alternativen zum Gips-Abbau:

Alternativen zum Naturgips-Abbau wurden nicht hinreichend geprüft. Das Gips-Recycling muss zwingend umgesetzt werden, da das Deponieren von Gips seit 2024 untersagt ist. Die Verwendung alternativer Baumaterialien ist zu forcieren. Das wäre nachhaltig und zukunftsfähig.

Das Riskieren der Trinkwasserversorgung einer Region ist jedoch nicht notwendig, denn es existieren gipsfreie Baustoffe und solche aus Recycling- und Kunstgips als Alternativen.

Ein vom Bund Naturschutz (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten von Alwast Consulting zeigt, dass bis 2045 ein Ausstieg aus der Naturgipsverwendung möglich ist, weil ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen – trotz des beschlossenen Kohle-Ausstiegs und den damit sinkenden Mengen an REA-Gipsen. Auch für die Herstellung von Spezialgipsen, die in der Bau- und Pharmaindustrie sowie für Lebens- und Futtermittel eingesetzt werden, ist kein Naturgips erforderlich. Es gibt heute bereits Lösungen, sie müssen nur genutzt werden!

Dazu gehören: Strohbauplatten, Lehmbauplatten, Holzbauplatten, Kalkputz und Kalk-Produkte, Beton-Platten, Kunstgipse und Phosphorgips.


Einschränkungen im Straßenverkehr:

  • Mit bis zu 320 LKWs pro Tag mehr auf den betroffenen Straßen sind mehr Staus und höherer unbezahlter Zeitaufwand zu erwarten.
  • Dieses zu erwartende hohen Verkehrsaufkommen vom Abbaugebiet Altertheim bis zum Verarbeitungsstandort in Iphofen löst durch Staub, Abgase und Lärm erhebliche Belastungen aus: für die Menschen, die Umwelt und letztlich meine Gesundheit.
  • Der Erholungswert der Region sinkt, der Lebensraum wird durch das Bergwerk geschädigt.
  • Durch die mit jeweils 25 Tonnen Gips beladenen LKWs ist mit massiven Straßenschäden zu rechnen, auf Kosten der Allgemeinheit. Ich erwarte mehr Staus und damit höheren unbezahlten Zeitaufwand.

  • Diese höhere Verkehrsdichte Verkehrsdichte beinhaltet ein höheres Risiko der Personengefährdung.
  • Durch die mit jeweils 25 Tonnen Gips beladenen Schwerlast-LKWs ist mit massiven Straßenschäden zu rechnen, auf Kosten der Allgemeinheit.


Fazit:

Dem vorsorglichen Schutz und der Sicherung unserer regionalen Grundwasservorkommen muss eine überragende Bedeutung beigemessen werden. Als Bürger dieser Region partizipiere ich von den Versorgungsstrukturen und bin somit von den Risiken und den Folgen, die aus der Errichtung und dem Betrieb des Gipsbergwerks auf die Wasserversorgung ausgehen, betroffen.
Aus den genannten Gründen fordere ich, dem Schutzgut Wasser absoluten Vorrang einzuräumen und das Bergbau-Vorhaben dauerhaft abzulehnen. Durch das Bergwerk wird die Lebensgrundlage und Gesundheit gefährdet: von mir selbst, der ganzen Region und den zukünftigen Generationen.


Was Du jetzt noch tun kannst:

Lade andere ein, ebenfalls Einwände einzureichen.

Sammle die Einwände, und schicke sie gebündelt per Post rechtzeitig ans Bergamt.

Unterschreibe diese Petitionen und lade andere ein, mitzumachen:

Kein Bergwerk im Wasserschutzgebiet!

Petition des BUND Naturschutz:
https://helfen.bund-naturschutz.de/bergwerk-stoppen-trinkwasser-schuetzen/

Petition unseres Vereines:
https://www.change.org/p/trinkwasserversorgung-für-würzburg-und-landkreis-in-gefahr-gipsbergwerk-stoppen


Informiere andere Betroffene:

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Wende Dich an politische Entscheidungsträger:

Bringe Bedenken gegen den Gipsabbau bei politischen Entscheidungsträgern vor.
Wende Dich an Vertreter in der Politik, der Regierung Unterfranken, das Landratsamt Würzburg, den Landrat und das Bergamt Bayreuth.