Wasserschutzgebiet Zeller Quellstollen

Wassergefährdung Wasserschutzgebiet

Warum brauchen wir die Zeller Quellen?

Seit 1900 wird Wasser aus den Zeller Quellen für Würzburg gefördert. 
Über 50% des Würzburger Trinkwassers kommt aus dem Wasserschutzgebiet Zeller Quellstollen, außerdem das Trinkwasser für Waldbrunn und Altertheim.
Die Zeller Quellen sind auch laut Trinkwasserversorgung Würzburg und Wasserwirtschaftsamt Würzburg-Aschaffenburg alternativlos.
 Sie sind nicht zu ersetzen. Sie sind lebensnotwendig in diesen sensiblen Zeiten.

Es gibt keine andere Möglichkeit, Würzburg und die entsprechenden Orte des Landkreises mit Wasser zu versorgen.

Ausweitung des Wasserschutzgebietes von 8 auf 66 Quadratkilometer

Seit über 100 Jahren versorgen die Zeller Quellen Würzburg mit Trinkwasser. Es wurde schon 1993 entdeckt, dass das Wasser nicht nur von dem 8 Quadratkilometer kleinen Wasserschutzgebiet in Zell kommt: Die Zeller Quellen speisen sich aus dem riesigen Grundwasserschatz, der von Altertheim über Waldbrunn, Eisingen und weitere Orte bis nach Zell und Würzburg reicht. Damit die Wasserversorgung dauerhaft aufrecht erhalten werden kann, hat das Landratsamt schon im Jahr 1993 die WVV (Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH) aufgefordert, das Wasserschutzgebiet diesen neuen Erkenntnissen anzupassen und auszuweiten.

Schon 1948 wusste man, dass das Wasser für die Zeller Quellen aus diesen Einzugsbereich kommt, das nun auf 66 Quadratkilometer ausgewiesen wird. Damit für heutige und spätere Generationen die Wasserversorgung sicher gestellt werden kann, muss das Grundwasser im kompletten Einzugsgebiet dieser Quellen geschützt werden.

Endlich läuft jetzt die Ausweisung dieses erweiterten Wasserschutzgebietes.

Skandal: Umweltausschuss stimmt für 11 Einschränkungen des Wasserschutzgebietes!

Die WWV mit der Würzburger Trinkwasserversorgung (TVV) hat das Wasserschutzgebiet beantragt. Dazu hat der Umweltausschuss des Kreistages im Landkreises Würzburg eine Stellungnahme abgegeben und in seiner Sitzung am 17.11.2023 beschlossen.

Bei der Sitzung wurde dem Umweltausschuss des Kreistages im Würzburger Landratsamt empfohlen, für 11 Ausnahmen zu stimmen. Dieser Beschlussvorschlag, hier einsehbar in der entsprechenden Pressemitteilung besagte dabei in den Ausnahmen 8-10:

„1.8. Der untertätige Bergbau sollte zugelassen werden, wenn eine Gefährdung des Trinkwassers und eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen werden kann.
1.9. Die Ablagerung von schadstofffreien Abfällen sollte zugelassen werden, wenn eine
Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann.
1.10. Der Ausbau und die Sanierung von (Kreis-)Straßen darf durch das geplante
Wasserschutzgebiet nicht verhindert oder unnötig erschwert werden.“

Der Umweltausschuss ist dazu da, die Umwelt zu schützen. Mit Umweltschutz ist die Zulassung von Bergbau (1.8) und Mülldeponien (1.9) im Wasserschutzgebiet nicht vereinbar. Bergbau gefährdet die Wasserversorgung in Qualität und Quantität, und Mülldeponien verunreinigen das kostbare Wasser.

Obwohl mehrere Mitglieder des Umweltausschusses forderten, die Punkte separat zu diskutieren, wurden diese 12 Ausnahmen am Freitagnachmittag des 17.11.2023 beschlossen und als Beschränkungen des Wasserschutzgebietes eingereicht.

Wie mittlerweile bekannt ist, besteht bei dem untertägigen Gipsbergwerk eine Gefährdung des Wassers, die nicht abschätzbar ist. Deshalb darf der untertägige Bergbau nicht zugelassen werden, weil eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung absehbar ist, wie auch die Würzburger Trinkwasserversorgung TWV & WVV bestätigte.


Wie geht es weiter?

Glücklicherweise wissen Trinkwasserversorgung Würzburg und das Wasserwirtschaftsamt, dass das Wasserschutzgebiet – wie der Name schon sagt – vollständig geschützt werden muss. Deshalb lautet der angekündigte Text für das Wasserschutzgebiet, dass Bergbau und untertägige Eingriffe in allen Schutzzonen verboten sind (Punkt 1.6. in : „Vorschlag für eine Wasserschutzgebietsverordung „Wasserwerk Zeller Quellen“).
Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass das so bleibt, und Mülldeponien und Bergwerke im Bereich oder Einflussbereich dieses Wasserschutzgebietes unter keinen Umständen erlaubt werden.

Zwischen 25.10.-4.11.2024 wurden die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen im Landratsamt erörtert. Das Landratsamt sichtet nun diese Dokumente, und erstellt hoffentlich bald eine Wasserschutzgebiets-Schutzverordnung und Ausweisung des Wasserschutzgebietes – und hoffentlich für kompletten Wasserschutz auf den 66 Quadratkilometern.


Wenn Du nicht dafür bist, für eine Firma Dein Trinkwasser zu riskieren, oder die Wasserversorgung einer Region, dann unterschreibe gern hier diese Petition: https://www.change.org/p/trinkwasserversorgung-für-würzburg-und-landkreis-in-gefahr-gipsbergwerk-stoppen
Auch wenn die Einwendungsfrist vorüber ist, setzt das ein wichtiges Zeichen, um ein Bergwerk im Wasserschutzgebiet zu vermeiden und das Wasser zu retten.

Es ist ein wichtiges Thema. Die Wasserversorgung in diesen sensiblen Zeiten hängt davon ab. Setzt Euch dafür ein, auch gegenüber der Politik. Erzählt es weiter!
Wasser ist lebenswichtiges Allgemeingut. Gips nicht.


Foto: Christiane Dehmer