Wasserschutz statt Gipsabbau: Zeller Stollen jetzt sichern!

Das Wasserschutzgebiet „Zeller Stollen“ soll bald ausgewiesen werden. Es ist schon jetzt mit seinen 66 km² das Trinkwassereinzugsgebiet von über der Hälfte Würzburgs, und anderen Gemeinden der Region.

In diesen heißen Sommertagen erleben wir, dass die Bevölkerung Wasser unbedingt zum Leben braucht. Wasser ist lebensnotwendig, Gips nicht.
Um so unverständlicher ist es, dass die Regierung Unterfranken erlaubt, dass Bayerns größtes Gipsbergwerk in diesem Wasserschutzgebiet errichtet würde. Das würde die Wasserversorgung vermindern. Das wissen auch die potentiellen Bergwerksbetreiber, und sie hoffen, dass sie das durch Beobachten und Ergreifen von Maßnahmen den Wasserverlust beherrschen können. Die Mainpost hat berichtet: https://www.mainpost.de/franken/altertheim-iphofen-geplantes-gips-bergwerk-von-knauf-welche-neuen-informationen-gibt-es-jetzt-111999378
Allerdings dürfte das Bergwerk nicht genehmigt werden, allein schon weil ein Wasserverlust nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Trinkwasser ist in Gefahr: Jeder Tropfen Wasser, der verloren geht, ist einer zu viel.

Deshalb ist die Wasserschutzgebiets-Schutzverordnung des Landratsamtes sehr zu begrüßen, in der festgeschrieben werden soll, dass Bergbau im Wasserschutzgebiet in keiner Zone und unter keinem Umständen erlaubt ist.

Das kannst Du mit unterstützen, denn bis zum 20. Juli 2026 dürfen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung der Unterlagen für das Wasserschutzgebiet eingesandt werden:

  • Per Post an: Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Zeppelinstr. 15, 97072 Würzburg (Datum des Poststempels)
  • per Mail ausschließlich mit zertifizierter elektronischer Signatur an: zeller-quellen@lra-wue.bayern.de
  • persönliche Abgabe der schriftlichen Stellungnahme bei: Klingholz, Haus 17, 97232 Giebelstadt


Vorlagen für Deinen Einwand als pdf-Download:

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Quellen:

Die Planunterlagen für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Zeller Stollen“ bleiben
bis einschließlich 06.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamts Würzburg unter
https://www.landkreis-wuerzburg.de/zeller-quellstollen
zugänglich.

„Jede Person, deren Belange durch die geplante Wasserschutzgebietsverordnung „Zeller Stollen“ berührt werden, kann vom Beginn der Auslegung am 22.05.2026 bis zwei Wochen nach Ablauf der verlängerten Auslegungsfrist,also bis einschließlich 20.07.2026 (Einwendungsfrist).“
Diese Ankündigung „Fristverlängerung – Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets „Zeller Stollen“ findet sich hier: https://www.landkreis-wuerzburg.de/B%C3%BCrger-Politik-Verwaltung/Bekanntmachungen/

Kein Bergwerk im Wasserschutzgebiet

Die wichtigsten Kritipunkte am Bergwerk sind hier übersichtlich zusammengefasst in einem
>> Faktencheck.