Warum das geplante Gipsbergwerk unsere Trinkwasserversorgung gefährdet – auch mit den erweiterten Unterlagen

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In der Altertheimer Mulde plant die Firma Knauf ein neues untertägiges Gipsbergwerk – mitten im Einzugsgebiet der Zeller Quellen, und nur 9 Meter unterhalb des Grundwasser-Vorkommens.

Hier ist der geplante Gipsabbaugebiet zu sehen (gelb), das zu 90% im Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstolllen (grün) liegt.

Diese Quellen versorgen über die Hälfte Würzburgs, außerdem ganz Zell am Main und Waldbrunn mit Trinkwasser: Über 140.000 Menschen. Nach sorgfältiger Sichtung auch der erweiterten Unterlagen steht fest: Dieses Bergwerk wäre ein Risiko, das wir uns nicht leisten dürfen.


Die Schicht zwischen Gips und Grundwasser (TSW) ist nicht zuverlässig

Knauf sagt, dass eine sogenannte Ton-Sulfat-Wechsellagerschicht (TSW), den darüberliegenden Grundwasserleiter vom geplanten Bergwerk trennen und abdichten soll. Diese Barriere ist der entscheidende Punkt – und genau sie funktioniert nicht so, wie es die Gutachten behaupten.

  • Die Bohrergebnisse zeigen, dass die TSW-Schicht nicht durchgehend vorhanden ist. An vielen Stellen fehlt sie ganz oder ist nur wenige Dezimeter dick.
  • Ihre Zusammensetzung ist naturbedingt brüchig und von Klüften durchzogen. Selbst kleinste Risse oder Klüfte reichen aus, damit Grundwasser in das Bergwerk einsickert.
  • Die Schicht ist nicht selbstheilend. Wenn sie durch Sprengungen oder Erschütterungen einmal geschädigt ist, bleibt sie dauerhaft undicht.
  • Gutachten sprechen von einer „hydraulisch wirksamen Dichtung“ – doch die gemessenen Werte zeigen: Die TSW ist viel durchlässiger als angenommen. Schon minimale Rissbildungen können bis zu 22 % des Trinkwasserdargebotes der Zeller Quellen kosten.

Damit ist klar: Eine wirksame Schutzbarriere gibt es nicht.

Hier sieht man den Haupt-Grundwasserleiter (HGL) direkt über dem Gipsvorkommen.


Nur zwei Bohrungen – und zwei völlig unterschiedliche Ergebnisse

Im gesamten Haupt-Abbaubereich wurden nur zwei Bohrungen (UD3 und B4) vorgenommen. Sie sind hier aus den eingereichten Unterlagen verlinkt und laden zum Vergleichen ein.
Diese beiden Bohrungen zeigen, wie unterschiedlich der Untergrund tatsächlich ist:

  • Eine Bohrung fand eine vergleichsweise dicke Tonschicht,
  • die andere zeigte kaum Schutzmaterial – stattdessen durchlässigen Gips und Auswaschungen.

Diese massive Abweichung beweist: Der Untergrund ist nicht berechenbar. Zwei Messpunkte reichen niemals aus, um eine sichere Prognose über die geologischen Verhältnisse in einem mehrere Quadratkilometer großen Abbaugebiet zu treffen: Erst recht nicht in einem Gelände, das von Klüften durchzogen ist. Trotzdem stützt sich der Antrag darauf.

Ein solches Vorgehen würde bei keinem anderen Infrastrukturprojekt akzeptiert – und schon gar nicht bei einem, das direkt über unserem wichtigsten Trinkwasservorkommen stattfindet.


Sprengungen bedrohen die Stabilität der Schutzschicht

Im Betrieb sollen täglich bis zu 1,7 Tonnen Sprengstoff eingesetzt werden, um bis zu 4000 Tonnen Gips täglich abzubauen.
Diese Sprengungen erzeugen Erschütterungen, die weit über den Belastungswerten liegen, die für Bauwerke oder sensible geologische Schichten als sicher gelten. (Schwinggeschwindigkeiten mit mindestens ca. 150 mm/s statt der Grenze von unter 40 mm/s, um Schäden an Bauwerken zu vermeiden.)

Die Folgen:

  • Mikro-Risse in der TSW können sich zu Wasserwegen ausweiten.
  • Jede Sprengung schwächt die Dichtigkeit weiter.
  • Langfristig können sich bestehende Klüfte vergrößern und neue Klüfte entstehen, durch die Trinkwasser in das Bergwerk eindringt und verloren geht.

Es fehlt im Gutachten (Anlage 7c: „Auswirkungen von Sprengungen auf die Barriereintegrität für das Vorhaben Altertheimer Mulde):

  • belastbare Worst-Case-Betrachtungen,
  • eine stochastisch gesicherte Risikoanalyse,
  • klare Nachweise für die Eignung des ungeeigneten Sicherheitsfaktors 2,
  • konsistente Sprengparameter und
  • eine langfristige Bewertung der Flutungsphase.

Damit bleibt offen, ob die Ton-Sulfat-Wechselschicht bzw. die Barriere zwischen Grundwasser und Gipsvorkommen hält.
 Die Gutachten gehen hingegen von idealisierten Durchschnittswerten aus, berücksichtigen aber keine Worst-Case-Szenarien. Genau diese sind im Wasserschutzgebiet jedoch entscheidend.


Chemische Risiken: Sprengstoffreste und Grubenwasser

Mit jeder Sprengung besteht die Gefahr, dass nicht vollständig umgesetzte Sprengstoffreste im Bergwerk verbleiben. Diese können Schadstoffe freisetzen, die über das Grubenwasser in den Grundwasserleiter gelangen.
Im Gutachten (Anlage 7b: Ergänzungsgutachten zum sprengtechnischen Immissionsgutachten, Seite 14) wird ausgeführt, welche zahlreichen Ursachen es haben, dass Rückstände nicht umgesetzter Sprengstoffreste im Bergwerk sind. Demnach heißt es (4.6.);
„In der Praxis werden erkannte Rückstände unmittelbar entfernt. Vorkommen sind
selten und bei fachgerechter Sprengtechnik weitestgehend vermeidbar.“

Diese Passage ist besorgniserregend: Fehler sind recht wahrscheinlich: Es werden nicht alle Rückstände erkannt. Manche können sich im dunklen Bergwerk verbergen, verschüttet sein, oder einfach so übersehen werden. Die unerkannten und damit nicht beseitigten Rückstände können Schadstoffe ins Grubenwasser, und damit auch in das Trinkwasser bringen.

  • „Selten“ ist nicht gut genug, um etwas auszuschließen!
  • „Weitestgehend“ ist nicht hinreichend für Wasserschutz!

Laut Gutachten (Laut Anlage 7b: Ergänzungsgutachten zum sprengtechnischen Immissionsgutachten, Seite 15: Gesamtbewertung 4.8.) heißt es:

„Explosivstoffreste werden bei ordnungsgemäßer Anwendung kurz- bis mittelfristig in unbedenkliche, umweltneutrale Stoffe umgewandelt. Eine Anreicherung langlebiger oder toxischer Substanzen ist nicht zu erwarten.“

Es ist unklar, ob immer eine ordnungsgemäße Anwendung erfolgt. „Nicht zu erwarten“ bedeutet, es ist nicht auszuschließen. Erst recht auf die Betriebsdauer von 50 Jahren gerechnet, sind Unfälle und unsachgemäße Anwendungen wahrscheinlich. Hier kann zwar entgegen gestellt werden, dass ein allgemein anerkanntes Qualitätsmanagement-System seitens des Betreibers vorliegt, jedoch kann dieses nie wirksam menschliche Fehler ausschließen.

Dieses Gutachten schließt mit den Worten: Nach aktuellem Stand der Technik und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften besteht keine signifikante Gefahr für das Grubenwasser durch den Einsatz moderner gewerblicher Sprengstoffe oder deren Reaktionsprodukte.“
Der aktuelle Stand der Technik kann bei der langen Betriebsdauer des Bergwerkes von 50-60 Jahren sich ändern. Es fehlt die Konkretisierung: Wer stellt eine hinreichende unabhängige Überwachung vor Ort sicher – mit unangekündigten ständigen Kontrollen?

Erst recht bei einer derart großen Menge Sprengstoffs, die täglich für den Abbau verwendet wird, ist es wahrscheinlich, dass Explossivreste nicht immer vollständig gesehen und entfernt werden, und dass versehentlich unsachgemäße Verwendung geschieht.

Das Vorsorgeprinzip (https://www.umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip ) ist nicht vollumfänglich erfüllt. Ein Ausblick in die Zukunft kann somit nicht hinreichend sicher gegeben werden.

Gefahren durch Sprengstoff-Lagerung unter Tage:
Sprengstoffe sollen unter Tage gelagert werden. Das birgt Gefahren in sich. Die Gutachten beschreiben nicht, was geschehen würde, wenn sich ein Sprengstofflager versehentlich entzündet und explodiert. Es müsste auch da ein Havariefall möglicher unbeabsichtigter Detonation untersucht werden mit seiner Auswirkung auf den Standort und mögliche Schäden des Wassers im Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“, das Wasser-Einzugsgebiet der Zeller Quellen und der Wasserversorgung von Waldbrunn ist.
Außerdem müssten bei dieser Worst-Case-Betrachtung Personenschäden einbezogen werden.

Auch Diesel, Öle, Müll und andere Stoffe aus dem Betrieb unter Tage stellen Risiken dar.
Die Aussage aus den Gutachten, Schadstoffeinträge seien „nicht zu erwarten“, genügt dem Besorgnisgrundsatz (§ 48, Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes) keinesfalls.
Im Wasserschutzgebiet gilt: Schon die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung bedeutet, dass die Genehmigung zu versagen ist.

Sulfat-Auswaschungen würden die Wasserqualität zusätzlich verschlechtern

Das führt zu Mehrkosten bei der Wasseraufbereitung und erhöhtem Sanierungsbedarf von Wasserleitungen und Geräten.


Fehlende Gesamtbewertung der Wasserschutzrisiken

Die vorgelegten erweiterten Unterlagen (Anlage 7b) betrachten lediglich das „Grubenwasser“ – nicht aber, wie dieses Wasser auf Dauer mit dem Trinkwasserleiter interagiert.
Selbst die Behörden bestätigen: Es sind keine belastbaren Nachweise vorhanden, dass die wasserführenden Schichten langfristig sicher getrennt bleiben.

Damit fehlt genau das, was in einem solchen Verfahren zwingend erforderlich wäre: ein Nachweis der Schadensfreiheit.


Der Besorgnisgrundsatz verpflichtet zum Nein

Der Besorgnisgrundsatz (Wasserhaushaltsgesetz §48 Absatz 1) formuliert es eindeutig:
Wenn ein Vorhaben die Wasserqualität oder -menge gefährden könnte, darf keine Genehmigung erteilt werden.

Die Zeller Quellen sind für die Region Würzburg unverzichtbar. Eine Schädigung dieses Systems wäre nicht reversibel. Es gibt keine gleichwertige Ersatzquelle.

Trinkwasser ist kritische Infrastruktur – es ist Gemeingut und steht über wirtschaftlichen Interessen.


Deine Verantwortung: Jetzt Einwände einreichen

Dieses Bergwerk ist kein gewöhnliches Bauprojekt. Es betrifft die Lebensgrundlage von über 140.000 Menschen – unser Wasser.

Je mehr Bürgerinnen und Bürger Einwände gegen das Gipsbergwerk einreichen, desto klarer wird der politische Wille der Region.
Nutze Dein Recht auf Beteiligung: Schreibe einen sachlichen Einwand an das Bergamt und fordere die Ablehnung des Bergwerksantrags in der Altertheimer Mulde.


Details und Vorlagen dafür sind hier: Einwand zum Bergwerk
Schicke den Einwand bis 20.11.2025 (Posteingang) ans Bergamt.


Jede Stimme zählt – für das Wasser, für Würzburg, für unsere Zukunft.
Herzlichen Dank, auch im Namen der zukünftigen Generationen.

Fotos: Schaubilder aus dem Wasserwerk Zell, fotografiert vom Verein zur Förderung und Erhaltung einer gesunden Umwelt in Altertheim e. V