Das geplante Gips-Bergwerk befindet sich im Trinkwassereinzugsgebiet der Brunnen Altertheim und gefährdet damit die Wasserversorgung von Altertheim:
In dem Altertheimer Mitteilungsblatt vom April 2025 wurde unter der Überschrift „Bedarfsermittlung: Wo kommt unser Wasser her?“ über das Wasserschutzgebiet der Altertheimer Brunnen berichtet. Für diese Brunnen gibt es ein altes Wasserschutzgebiet, das nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Die Gemeinde wurde vor einigen Jahren aufgefordert, das befristete Entnahmerecht, welches seit 2017 ausgelaufen ist, für die beiden Brunnen neu zu beantragen und auch eine Überprüfung des Wasserschutzgebietes durchzuführen. Für diese Arbeiten hatte sie das Ingenieur-Büro Walter aus Tauberbischofsheim beauftragt. Die Bearbeitung des Projektes führte das Büro bis zum Jahr 2020 durch, ein Antrag für ein neues Wasserschutzgebiet wurde jedoch nicht gestellt. In der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes wurde die Aussage getroffen, dass der vom Gutachter ursprünglich erarbeitete Vorschlag für ein neues Wasserschutzgebiet nicht den aktuellen Kenntnisstand berücksichtige. Mit den Untersuchungen von Knauf solle ein neuer Wissensstand erreicht worden sein, der aufzeige, dass die Arbeiten vom Büro Walter keine Gültigkeit mehr hätten. Nach den Untersuchungen von Knauf würde das Wassereinzugsgebiet nicht mehr den jetzigen Bereich des Gipsabbaugebietes betreffen. Hierzu wurde eine Karte mit dem alten Wasserschutzgebiet abgebildet, jedoch wurde das Wassereinzugsgebiet nicht berücksichtigt.
Die Aussagen des Gutachters Walter waren und sind nach wie vor Bestand. Die Interpretationen aus dem Gutachten der Firma Knauf sind unzutreffend.
Denn grundsätzlich ist nach den heutigen Anforderungen für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes das Wassereinzugsgebiet zu berücksichtigen und genau dieser Vorschlag für ein neues Wasserschutzgebiet wurde von dem Büro Walter erarbeitet.
Hintergrund:
Im Jahr 2017 haben sich die Gutachter der Gemeinden Altertheim, Waldbrunn sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) auf Anregung des ehemaligen Waldbrunner Bürgermeister, Hans Fiederling, zusammengeschlossen, um die Grundwasserfließverhältnisse in dem Raum gemeinsam zu klären.
Im Jahr 2019 konnten die Arbeitsergebnisse mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg fachlich erörtert und die jeweiligen Wassereinzugsgebiete abgegrenzt werden. Dieser Kenntnisstand hat auch nach den Erkundungsarbeiten der Knauf KG Gültigkeit und ist nicht zu revidieren.
Die TWV und die Gemeinde Waldbrunn ließen auf dieser Grundlage einen Vorschlag zur Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes erstellen.
Warum die Gemeinde Altertheim nicht in gleicher Weise vorgegangen ist, ist nicht nachvollziehbar.
Das Wassereinzugsgebiet der Gemeindebrunnen Altertheim ragt, wie der Lageplan zeigt, weit nach Nordosten und betrifft das geplante Gipsabbaugebiet. Folgerichtig wäre die Beantragung eines neuen Wasserschutzgebietes notwendig gewesen. Dieser Kenntnisstand hätte dazu führen müssen, dass ein Gipsabbau in einem Wasserschutzgebiet grundsätzlich nicht zulässig ist.
Wenn, wie im Mitteilungsblatt geschrieben, die Sicherstellung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wasserversorgung für die Gemeinde die höchste Priorität hat, dann hätte die Planung des Gips-Bergwerkes nicht ohne Berücksichtigung der Risiken für die Brunnen der Gemeinde erfolgen dürfen und die Gemeinde hätte in der Stellungnahme an das Bergamt dieses Vorhaben ablehnen müssen.
Hier ist der Lageplan zum Vorschlag eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen Altertheim abgebildet.

Quelle: Eigene Darstellung, Verein zur Förderung und Erhaltung einer gesunden Umwelt in Altertheim e. V
Die blau abgebildete Fläche zeigt das Wassereinzugsgebiet der Brunnen Altertheim, die für den Grundwasserschutz zu berücksichtigen sind.
Etwa die Hälfte dieser blauen Fläche im nordöstlichen Bereich überlappt sich mit dem vorgeschlagenen Wasserschutzgebiet der Zeller Stollen und befindet sich im geplanten Gipsabbaugebiet. Es handelt sich dabei um das oberirdische Wassereinzugsgebiet der Brunnen Altertheim. Die Niederschläge in diesem Bereich werden aufgrund der Geländeneigung zu den Altertheimer Brunnen gelenkt. Sie können oberflächig über Grabenstrukturen in die Tallage geführt werden oder sie fließen anteilig in den oberen Schichten des Muschelkalkes zu unseren Brunnen.
Klaus Bolch, Altertheim, 25.04.2025