Wenn Du schon im Januar/Februar 2024 eine Stellungnahme abgegeben hast
zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“, darfst Du zu den erweiterten Unterlagen eine Stellungnahme einreichen bis zum 17.12.2024.
Für ein Wasserschutzgebiet ohne Bergwerke oder Deponien!
Im Rahmen des Erörterungstermines zum Wasserschutzgebiet „Zeller Quellestollen“ hat das Würzburger Landratsamt dazu eingeladen, zu erweiterten Unterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Du kannst sie bis zum 17.12.2024 an wasserrecht@lra-wue.bayern.de per E-Mail senden.
Das gilt nur für diejenigen, die schon eine Stellungnahme im Januar/Februar 2024 abgegeben haben und darauf hin vom Landratsamt angeschrieben worden sind.
Bei Bedarf – Einsicht in die ergänzenden Unterlagen zum Wasserschutzgebiet:
Die Unterlagen zum Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ sind auf der Homepage des Landratsamtes Würzburg hier hinterlegt: https://www.landkreis-wuerzburg.de/B%C3%BCrger-Politik-Verwaltung/Landratsamt-Fachbereiche/Umweltamt/Wasserrecht/Wasserschutzgebiete/
unter „Wasserschutzgebiets-Verfahren Zeller Quellstollen“. Ein Passwort dazu bekommt man per Mail.
Dort findet sich z.B. das Pdf „Teil1-Anl5_WSGVO-Zell-Vorschlag-201104.pdf“ (*)
Du kannst Deine eigene Formulierung schreiben, oder die folgenden Textvorschläge übernehmen oder anpassen.
Textvorschlag mit kurzem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren des Umweltamtes und der Unteren Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Würzburg,
hiermit gebe ich eine Stellungnahme ab zum geplanten Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ und äußere mich zu den ergänzenden Unterlagen.
Ich stimme zu, das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ auf die vollständigen 66 Quadratkilometer auszuweisen.
Ich fordere dabei, dieses Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ ohne jegliche Einschränkungen auszuweisen, und damit im Bereich und im Einflussbereich des Wasserschutzgebietes unter keinen Umständen Bergbau oder Deponien zuzulassen,
um so für Würzburg und Umgebung auch in Zukunft die Wasserversorgung mit sauberem Wasser in vollem Umfang zu sichern.
Textvorschlag mit detailliertem Text:
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Klose, sehr geehrtes Team des Umweltamtes und der Unteren Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Würzburg,
hiermit gebe ich eine Stellungnahme ab zum geplanten Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ und äußere mich zu den ergänzenden Unterlagen.
Weil Würzburg, Altertheim und Waldbrunn von der Wasserversorgung aus dem Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ alternativlos abhängig sind, beantrage ich, dieses Wasserschutzgebiet auf die geplanten 66 Quadratkilometer vollumfänglich und lückenlos auszuweisen.
Außerdem beantrage ich, im Text zur Wasserschutzgebiets-Verordnung festzuhalten, dass im Bereich und im Einflussbereich des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ in allen Schutzzonen jeglicher Bergbau und Mülldeponien verboten sind. Bitte stellen Sie sicher, dass es keine Ausnahmen geben kann, und untertägiger Bergbau und die Errichtung von Mülldeponien verboten bleibt.
Begründung:
Auch in dem früheren Gutachten ist im Entwurf der Trinkwasserschutzverordnung „Teil1-Anl5_WSGVO-Zell-Vorschlag-201104.pdf“(*) von 2011 niedergeschrieben, dass im Wasserschutzgebiet Zeller Stollen:
- gar kein untertägiger Bergbau stattfinden darf (1.5.) in allen Schutzzonen
- Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen, Baugruben und Leitungsgräben sowie Geländeauffüllungen nur mit ungefährlichem Erdaushub möglich wären (1.2.)
Auch in der aktuellen Fassung sind Bergwerke und Deponien verboten.
Bitte stellen Sie durch den Text der Wasserschutzgebiets-Verordnung sicher, dass es nicht möglich ist, Anträge für Bergwerke und Deponien im Bereich des Wasserschutzgebietes zu stellen. Die Wasserschutzgebiets-Schutzverordnung dient ja dazu, das Wasserschutzgebiet vollumfänglich zu schützen.
Aktuell ist das Wasserschutzgebiet Zeller Quellstollen“ gefährdet durch einen Antrag, Bayerns größtes untertägiges Gips-Bergwerk in der Altertheimer Mulde zu errichten.
Dadurch besteht große Gefahr, dass das Trinkwasser in Qualität und Quantität vermindert wird, zum Beispiel:
- Wenn Schacht und Zufahrts-Rampe für das Bergwerk durch die Grundwasser führenden Schichten hindurch gebaut werden, kann dort das Wasser nicht mehr durch die Grundwasser führenden Schichten fließen. Die Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) befürchtet deshalb, das Bergwerk könnte Wasserströme unterirdisch verändern, sodass im schlimmsten Fall bis zu 25 Prozent weniger Wasser in Zell ankommt. (siehe Mainpost vom 23.10.2024: „Großer Streit um Wasser, Knauf-Bergwerk und Deponie: Das könnte auf 85.000 Menschen im Raum Würzburg zukommen“ https://www.mainpost.de/regional/kitzingen/grosser-streit-um-wasser-knauf-bergwerk-und-deponie-das-koennte-auf-85000-menschen-im-raum-wuerzburg-zukommen-art-11635877 )
- Wasser kann wegfließen, und in die Gipslagerstätten hinein kommen. Wenn Gips aufquillt, kann es zu Verwerfungen des darüber liegenden Bodens und der Grundwasser führenden Schichten kommen, sodass Wasser ins Bergwerk dringt.
- Schon in den 90-er Jahren hatten Erkundungsbohrungen im Wasserschutzgebiet gezeigt, dass dort versetzte Gesteinsschichten vorhanden sind. Ein untertägiges Bergwerk dort zu errichten, wäre fahrlässig.
- Stolleneinbrüche können zur Verlagerung des Grundwasserstroms führen.
Dieses Wasser kann für die Zeller Quellen und damit der Würzburger Trinkwasserversorgung und Versorgung anderer Orte des Landkreises fehlen. - Sulfate könnten ins Trinkwasser gelangen.
Wasser ist lebenswichtiges Allgemeingut, Gips aber nicht:
- Der Oberste Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verwies die Klage der Deponie Helmstadt wieder zurück an das Würzburger Verwaltungsgericht mit der deutlichen Aussage, dass die Trinkwasserversorgung über Firmeninteressen steht. Dies gilt auch für die Firma Knauf.
- Der Aussage von Norbert Weiß vom Bergamt Nordbayern (zum Erörterungstermin am 28.10.24) muss energisch widersprochen werden, dass „Bodenschätze als lebenswichtige Grundlage der Wirtschaft von öffentlichem Interesse seien“. (s. VGH) Trinkwasser ist überlebenswichtiges und lebensnotwendiges Allgemeingut, Gips nicht.
- Der Ausschuss für den Regionalplan verkleinerte kürzlich die Vorranggebiete für Rohstoffabbau und stellte fest, dass es für Gipsabbau in der Altertheimer Mulde überhaupt kein Vorranggebiet gibt.
- Es ist kein Gips-Notstand zu befürchten: es gibt alternative Baumaterialien, Gips-Recycling und außerdem andere Firmen, die ebenfalls Gips abbauen.
Ein Wasser-Notstand hingegen ist in den aktuellen Zeiten zu befürchten, weswegen das Wasserschutzgebiet das Wasser vollständig schützen möge.
Außerdem ist das Wasserschutzgebiet gefährdet, das Da Sie mit der Ausweitung des Wasserschutzgebietes auf die vollen 66 Quadratkilometer die Wasserversorgung der Region für die Zukunft sicherstellen, verhindern Sie bitte, dass darin Bergwerke oder Deponien errichtet werden.
Herzlichen Dank, auch im Namen der zukünftigen Generationen.
(*) In den ergänzenden Unterlagen zum Wasserschutzgebiet ist das Pdf „Teil1-Anl5_WSGVO-Zell-Vorschlag-201104.pdf“ im Ordner und Unterordnern:
Ergänzende Unterlagen zum WSG-Verfahren Zeller Quellstollen
> DVD mit Unterlagen für das Wasserwerk Zeller Stollen (Zeller Quellstollen) bis 2019
> 15 HYGEMO (2014)
> 2003bis2014_WSG-Gutachten(Teil1bis3)
> Teil1
> Teil1-Anl5_WSGVO-Zell-Vorschlag-201104.pdf
Dieses pdf ist hier einsehbar:
Teil1-Anl5_WSGVO-Zell-Vorschlag-201104.pdf